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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brodbeck & Lips GmbH
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über:​
a) sämtliche Veranstaltungen, welche durch die Brodbeck & Lips GmbH durchgeführt werden und für Tickets für solche Veranstaltungen, unabhängig davon, bei welchem Ticketinganbieter (wie Ticketino, Seetickets, Ticketcorner (nicht abschliessend)) der Kunde (nachfolgend Veranstaltungsbesucher/Ticketkäufer genannt) diese gekauft hat, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Brodbeck & Lips GmbH. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des jeweiligen Ticketanbieters (z.B. Seetickets).
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b) Partnerschaften (nachfolgend Vertragspartner genannt) wie z.B. Lieferanten, Sponsoring- und Medienpartnern etc. (nicht abschliessend).
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1.2 Soweit die Regelungen im von den Parteien unterzeichneten Veranstaltungsvertrag von jenen in den vorliegenden AGB abweichen, so gelten die Regelungen im Veranstaltungsvertrag.
1.3 Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung durch den Vertragspartner/Ticketkäufer/Veranstaltungsbesucher. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2 Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen Antrags des Vertragspartners durch die Brodbeck & Lips GmbH zustande; wenn der Vertragspartner eine Offerte schriftlich (auch per Email) bestätigt bzw. rückbestätigt oder eine Anfrage von der Brodbeck & Lips GmbH schriftlich bestätigt erhält. Eine Offerte hat die Gültigkeit von 14 Tagen, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Nach dieser Frist verfällt die Offerte. Eine Offerte seitens der Brodbeck & Lips GmbH verpflichtet Letztere nicht zum Abschluss eines Vertrages. Die Brodbeck & Lips GmbH behält sich ausdrücklich vor, die Offerte vor Ablauf der Optionsfrist zurück zu ziehen.
2.2 Mit dem Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung, welche durch die Brodbeck & Lips GmbH durchgeführt wird, schliesst der Veranstaltungsbesucher/Ticketkäufer mit Brodbeck & Lips GmbH einen Vertrag über die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen ab.
3 Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen (Shows, Workshops, etc.)
Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Veranstaltungsbesucher/Ticketkäufer mit Brodbeck & Lips GmbH, für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen, einen Vertrag ab, sofern Brodbeck & Lips GmbH der Vertragspartner der bezeichneten Leistungen ist.
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3.1 Der Ticketkäufer erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veranstaltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Ticketbesteller als Veranstaltungsbesucher die Sicherheits-, Zutritts- und Altersvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt. Soweit solche Voraussetzungen bestehen, sind diese im Beschrieb der Veranstaltung www.brodbeck-lips.ch oder dem Ticketanbieter (Seetickets, Ticketcorner etc.) vermerkt (z.B. Show ab 16 Jahren oder in Begleitung einer erwachsenen Person). Kleinkinder unter drei (3) Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen von Veranstaltungen der Brodbeck & Lips GmbH ausgeschlossen (Ausnahmen werden kommuniziert). Der Vertragspartner lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung oder Haftung für alle Art von Schäden ab. Wir empfehlen daher, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt von Brodbeck & Lips GmbH bzw. der Veranstaltungswebsite erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
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3.2 Print@home Tickets, Mobile Tickets und alle vom Ticketinganbieter versendeten (per Post oder Email) Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode/QR Code auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Veranstaltungsbesucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entgelt. Der erste Inhaber eines Print@home Tickets, Mobile Tickets oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt, Mobile Tickets nicht weiterverschickt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.
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3.3 Bei personalisierten Tickets gelten die jeweils für die Personalisierung von Brodbeck & Lips GmbH und dem jeweiligen Ticketanbieter im Einzelfall aufgestellten Regeln (Übertragungsmöglichkeiten, Einlasskontrollen und Personalisierungsgrad). In der Regel beinhaltet die Personalisierung die Angabe der Personalien der berechtigten Person auf dem Ticket (Aufdruck). Ausschliesslich die auf dem Ticket erwähnte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Der Ticketkäufer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalien verantwortlich und Brodbeck & Lips GmbH haftet in keinem Fall für aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben herrührenden Schäden.
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3.4 Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht die Brodbeck & Lips GmbH vorgängig ihre schriftliche Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat.
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3.5 Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
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3.6 Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten. Verbotene Gegenstände, welche vom Sicherheitspersonal konfisziert werden:
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Jegliche Getränke in Glasflaschen, Dosen, PET und Tetragebinden
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Gassprühdosen, färbende, ätzende oder sonst gesundheitsbeeinträchtigende Substanzen
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Speisen aller Art
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Drogen
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Flüssigkeiten in Glas, Dosen und andere Behältnissen
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Professionelle Fotokameras, Videokameras und Aufnahmegeräte jeglichen Formats, Selfie Stick
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Laptops, Tablets, Computer
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Waffen aller Art, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse eingesetzt werden können, Laserpointer
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Rucksäcke und Taschen grösser als A4
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Sportgeräte wie Rollschuhe oder Kickboards
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Transparente, Schilder grösser als A2 sowie Fahnen mit Stablänge über 1 Meter
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Feuerwerk, Wunderkerzen, Rauchpetarden, andere Pyro- und bengalische Teile inkl. Abschussvorrichtungen
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Tiere
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Gegenstände, Kleidungsstücke und/oder Medien mit rassistischem, fremdenfeindlichem, gewaltverherrlichendem sowie diskriminierendem Aufdruck oder Inhalt
Diese Liste ist nicht abschliessend und kann vom jeweiligen Vertragspartner ergänzt werden.
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3.7 Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von der Brodbeck & Lips GmbH oder von dessen Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Erscheint der Besucher erst nach Beginn der Veranstaltung, so entfällt sein Anspruch auf den auf dem Ticket genannten Sitzplatz.
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3.8 Brodbeck & Lips GmbH ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung der Brodbeck & Lips GmbH oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Vertragspartners nicht nachkommt (Drogenkonsum und übermässiger Alkoholkonsum werden nicht toleriert).
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3.9 Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Die für die Veranstaltung erhaltenen Tickets können daher grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Umtausche gegen Gebühr sind in Einzelfällen möglich. Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung und/oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben werden muss. Das Ticket berechtigt den Veranstaltungsbesucher in diesen Fällen zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgesagt, muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei Brodbeck & Lips GmbH berechtigt ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert zbw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren. Die Rückerstattung kann nur an den Originalkäufer erfolgen. Bei Absagen aufgrund „höherer Gewalt“ wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches, unabhängig davon, ob solche Umstände im Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren, (wo es kein Verschiebedatum innerhalb von 365 Tagen gibt) werden keine Tickets bzw. deren und weitere Kosten zurückerstattet. Der Vertragspartner haftet nicht bei Schäden/Absagen aufgrund „höherer“ Gewalt.
Muss eine Veranstaltung aus technischen Gründen abgebrochen werden, so gilt sie mit dem Erreichen der ersten Pause bzw. dem Erreichen der ersten Hälfte der Gesamtspieldauer als gespielt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Kann eine Veranstaltung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, welches nicht im Einflussbereich der Brodbeck & Lips GmbH liegt (höhere Gewalt wie beispielsweise Brand, Naturkatastrophen, Kriege, Terror, Streiks), nicht durchgeführt werden, so kann die Brodbeck & Lips GmbH hierfür nicht haftbar gemacht werden.
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3.10 Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Ticketinganbieter die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht des Vertragspartners in eigenem Namen entgegennehmen und über die empfangene Zahlung verfügungsberechtigt sind.
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3.11 Brodbeck & Lips GmbH kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen. Dem Veranstaltungsbesucher steht jedoch ein Widerrufsrecht zu, wenn die Ticketbestellung auf der Basis der auf dem Internet nachweislich falsch aufgeschalteten Veranstaltungsdaten erfolgte und somit für den Ticketkauf nachweislich relevante Daten (Datum, Preise, Orte) im Nachhinein durch den Vertragspartner geändert werden müssen. Das Widerrufsrecht gilt bis maximal 7 Tage vor offiziellem Durchführungsdatum der Veranstaltung (massgebend ist bei schriftlichem Widerruf das Datum des Poststempels). Bei Ausübung des Widerrufsrechts hat der Veranstaltungsbesucher Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises analog Ziff. 3. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
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3.12 Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
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3.13 Der Veranstaltungsbesucher/Ticketkäufer ist damit einverstanden, dass sämtliche seiner Angaben/Daten gegenüber der Brodbeck & Lips GmbH gemeinsam oder einzeln zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden dürfen. Das Einverständnis durch den Veranstaltungsbesucher bezieht sich ausdrücklich auch auf das Recht zur Weitergabe der Angaben/Daten an Dritte und insbesondere auch an andere Dienstleister für Marktforschung, für Zielgruppen- und Vertragspartnerprofilanalysen (inkl. Erstellung von Kundenprofilen). Die Weitergabe und Verwendung der Angaben wird dabei auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt: Verlage und Medienclubs, Adress- und Versandhändler, Telekommunikations-Dienstleister, Gewinn- und Glücksspiele (z.B. Lotterie), Reise und Tourismus, Gesundheitsvorsorge, Finanzdienstleister und Versicherungen, Pharma- und Kosmetikunternehmen, gemeinnützige Vereinigungen, gastronomische Betriebe, Fahrzeughersteller und -händler, Berufs- und Weiterbildungsinstitute sowie an Dritte, welche für diese Unternehmen und Organisationen tätig sind wie z.B. Werbeagenturen. Diese Unternehmen dürfen dem Veranstaltungsbesucher laufend interessante Informationen, Angebote, Muster und Werbemitteilungen (per Post, per eMail, per SMS und per Telefon) zukommen lassen. Der Widerruf zu dieser Einwilligung der Verwendung der Angaben kann jederzeit per E-Mail an management@brodbeck-lips.ch oder per Post an Brodbeck & Lips GmbH, Dorfstrasse 55, 8802 Kilchberg erfolgen. Im Übrigen richtet sich die Verwendung von Personendaten durch Brodbeck & Lips GmbH nach der separaten Datenschutzerklärung.
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3.14 Der Veranstaltungsbesucher/Ticketkäufer zeigt sich durch den Ticketkauf einverstanden, dass die Brodbeck & Lips GmbH Fotos und Videos der Showproduktionen / Workshops macht und diese jeweils für Werbezwecke verwenden dürfen.
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3.15 In allen Räumlichkeiten der Brodbeck & Lips GmbH gilt bei allen Veranstaltungen ein Rauchverbot. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
3.16 Bei Veranstaltungen mit unterschiedlichen Besetzungsmöglichkeiten besteht kein An-spruch auf eine bestimmte Besetzung der Rollen. Ebenfalls wenn aufgrund von Verletzungen/Krankheit die Künstler:innen ausgetauscht werden müssen.
3.17 Jeder Besucher der Veranstaltung benötigt ein Ticket. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung von einem Erwachsenen die Veranstaltung besuchen. Brodbeck & Lips GmbH kann für gemachte Altersempfehlungen nicht belangt werden. Ob der Besuch einer Veranstaltung angemessen ist, liegt im alleinigen Ermessen und in der alleinigen Verantwortung des Veranstaltungsbesuchers bzw. dessen Begleitperson.
4 Leistungen, Preise, Zahlung & Aufrechnung
4.1 Die Brodbeck & Lips GmbH ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und von der Brodbeck & Lips GmbH zugesagten Leistungen gemäss dem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag zu erbringen.
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4.2 Der Vertragspartner sowie der Ticketkäufer ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarte Preise der Brodbeck & Lips GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
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4.3 Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
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4.4 Rechnungen der Brodbeck & Lips GmbH sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Brodbeck & Lips GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Brodbeck & Lips GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Auch Rechnungen für erworbene Tickets müssen vor der Veranstaltung beglichen werden. Die Zahlungsforderung bleibt auch nach Eventdatum bestehen und wird nicht automatisch annulliert.
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4.5 Die Brodbeck & Lips GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
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4.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Brodbeck & Lips GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
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4.7 Der Vertragspartner kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Brodbeck & Lips GmbH verrechnen.
5 Annullationsbedingungen/Rücktrittsrecht
5.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Vertragspartners von dem mit der Brodbeck & Lips GmbH abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Brodbeck & Lips GmbH. Erfolgt diese nicht, ist in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag zu bezahlen. Für Tickets besteht nach Massgabe von Ziffer 3 der AGB kein Rücktrittsrecht und die Folge einer allfälligen definitiven Absage der Veranstaltung richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 der AGB.
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5.2 Sofern zwischen der Brodbeck & Lips GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Brodbeck & Lips GmbH auszulösen. Ebenso ist die Brodbeck & Lips GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Brodbeck & Lips GmbH ausübt.
Tritt der Vertragspartner nach Ablauf der festgelegten Frist vom Vertrag zurück, gelten folgende Bestimmungen:
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5.3 Gastronomie Anlässe in Verbindung mit Showtickets/Workshops
Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung gilt die Buchung der Gruppentickets inkl. Gastronomieleistung oder der Räume als definitiv und es gelten die folgenden Annullationsbedingungen: Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation bei der Brodbeck & Lips GmbH.
Ab unterzeichneter Auftragsbestätigung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50% der reservierten Leistung
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30 bis 59 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 75% der reservierten Leistung
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0 bis 29 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100% der reservierten Leistung
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Wurde bei Bankettveranstaltungen noch keine Leistung definiert, so wird von einem Basisbetrag von CHF 60.00 pro Person ausgegangen.
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Bei Nichterscheinen werden die vertraglich vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.
6 Vertragsrücktritt durch die Brodbeck & Lips GmbH
6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Brodbeck & Lips GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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6.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäss Klausel 4.5 verlangte termingerechte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die Brodbeck & Lips GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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6.3 Ferner ist die Brodbeck & Lips GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund Veranstaltungen abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten/fristlos zu kündigen, beispielsweise falls:
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Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Vertragspartners oder Zwecks, gebucht
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werden;
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Veranstaltungen bei welchen der Zweck in direktem oder indirektem Zusammenhang mit sektiererischem, sexistischen, rassistischen, rechtsradikalen oder ähnlichem Gedankengut steht;
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Die Brodbeck & Lips GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen und übrigen Geschäftsbetrieb,
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die Sicherheit oder das Ansehen der Brodbeck & Lips GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Brodbeck & Lips GmbH zuzurechnen ist;
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Höhere Gewalt (wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches oder andere von der Brodbeck & Lips GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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6.4 Bei Vertragsrücktritt/fristloser Kündigung der Brodbeck & Lips GmbH aus sachlich gerechtfertigtem Grund entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Rückzahlung der vertraglich festgelegten Vorauszahlung sowie auf Schadensersatz.
7 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Gastronomie Anlässe in Verbindung mit Showtickets/Workshops
Nach Vertragsabschluss (unterzeichnete Auftragsbestätigung) hat der Vertragspartner die Möglichkeit, bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungsdatum Änderungen in der Personenanzahl von einer Abweichung von maximal 10% der Gesamtteilnehmerzahl für die Tickets und die Gastronomiebestellung ohne Kostenfolge anzugeben. Eine Abweichung von über 10% kann von der Brodbeck & Lips GmbH in Rechnung gestellt werden. Ab dann gilt die Bestellung als verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.
8 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Vertragspartner/Veranstaltungsbesucher darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen müssen schriftlich von der Brodbeck & Lips GmbH kommuniziert werden.
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9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände können auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen der Brodbeck & Lips GmbH platziert werden. Die Brodbeck & Lips GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Brodbeck & Lips GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
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9.2 Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen jederzeit zu entsprechen. Die Brodbeck & Lips GmbH ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die Brodbeck & Lips GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Vertragspartners zu entfernen. Wegen Beschädigungsgefahr ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen frühzeitig mit der Brodbeck & Lips GmbH abzustimmen.
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9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt das der Vertragspartner, darf die Brodbeck & Lips GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Brodbeck & Lips GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
10 Veranstaltungsrisiko
10.1 Der Vertragspartner trägt sämtliche Risiken, die mit der Veranstaltung verbunden sind, einschliesslich der Vorbereitung und der Abwicklung nach ihrer Beendigung.
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10.2 Ist infolge höherer Gewalt die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Brodbeck & Lips GmbH nicht möglich und können die Parteien dadurch ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so trägt jede Partei die ihr entstehenden Kosten selber und haftet der anderen Partei nicht für Konsequenzen aus der Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Vorbehalten sind Kosten, welche der der Brodbeck & Lips GmbH aus Vertragsverhältnissen mit Dritten entstehen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung durch die Brodbeck & Lips GmbH abgeschlossen wurden. Diese Kosten werden von den Parteien je hälftig getragen. Des Weiteren entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Rückzahlung der vertraglich festgelegten Vorauszahlung sowie auf Schadenersatz.
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10.3 Als höhere Gewalt im Sinne vorliegender Bestimmung gelten sämtliche Umstände ausserhalb der Kontrolle der Parteien, insbesondere, aber nicht abschliessend, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Streiks oder Ausfall öffentlicher Infrastrukturen (z.B. Elektrizität etc.). Muss die Veranstaltung hingegen wegen behördlichen Restriktionen, aus sicherheits- oder gesundheitspolizeilichen Gründen abgesagt resp. abgebrochen werden (z.B. Panik, Terrordrohung, Terrorakt, Anordnung zum Schutze der Gesundheit, Pandemien/Epidemien etc.), so gelten weder diese Ereignisse noch die entsprechenden behördlichen Anordnungen als höhere Gewalt und die im Veranstaltungsvertrag vereinbarte Stornierungsgebühr sowie die bereits angelaufenen Zusatzkosten bleiben geschuldet.
11 Haftung der Brodbeck & Lips GmbH
11.1 Die Brodbeck & Lips GmbH hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von CHF 10’000’000 abgeschlossen. Die Gesamthaftung der Brodbeck & Lips GmbH beschränkt sich unter allen Rechtstiteln maximal auf die Höhe der Nutzungsgebühr. Ansprüche Dritter gegen die Brodbeck & Lips GmbH auf Grund von Mängeln am Vertragsgegenstand gehen entsprechenden Ansprüchen des Vertragspartners aus dem Vertragsverhältnis vor.
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11.2 Die Brodbeck & Lips GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, die sie durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hat. Dies gilt auch für Personenschäden.
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11.3 Die Brodbeck & Lips GmbH haftet in keinem Falle für Schäden, welche durch das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
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11.4 Die Brodbeck & Lips GmbH weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemassnahmen eine Infektion des Kunden mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
12 Sorgfaltspflicht und Haftung des Vertragspartners
12.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Infrastruktur sorgfältig zu nutzen.
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12.2 Der Vertragspartner ist für sämtliche erforderlichen Versicherungen und Bewilligungen/Auflagen selbst verantwortlich. Die Brodbeck & Lips GmbH kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen. Eingebrachtes Gut ist vom Vertragspartner auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Die Brodbeck & Lips GmbH lehnt jede Haftung ab.
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12.3 Die durch den Vertragspartner und/oder seine Vertragspartner mit der Veranstaltung in den Vertragsgegenstand eingebrachten mobilen Gegenstände sind nicht durch die Brodbeck & Lips GmbH gegen Feuer, Elementarschaden, Wasserschaden und Diebstahl versichert. Der Vertragspartner wird der Brodbeck & Lips GmbH auf Verlangen eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice zustellen.
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12.4 Der Ticketkäufer/Vorstellungsbesucher/Vertragspartner haftet gegenüber Brodbeck & Lips GmbH unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Ticketkäufers gegenüber Brodbeck & Lips GmbH ausgeschlossen.
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12.5 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden und Verluste, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung durch ihn selbst, seine Angestellten, Hilfspersonen, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Vertragspartner haftbar.
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12.6 Der Vertragspartner haftet gegenüber der Brodbeck & Lips GmbH oder Dritten für alle Schäden, welche der Brodbeck & Lips GmbH oder Dritten in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung (inklusive Auf- und Abbautätigkeiten) entstehen.
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12.7 Der Vertragspartner stellt die Brodbeck & Lips GmbH von allen nicht von ihr zu vertretenden Haftungs- und Schadenersatzansprüchen frei (inkl. Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen), welche Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen die Brodbeck & Lips GmbH geltend machen. Er übernimmt in diesen Fällen insbesondere auch die prozessualen und vorprozessualen Rechtskosten (inkl. Anwaltskosten) der Brodbeck & Lips GmbH.
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12.8 Der Vertragspartner schliesst eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder Veranstaltungshaftpflichtversicherung) mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 20 Mio. ab. Der Vertragspartner legt der Brodbeck & Lips GmbH die entsprechende Versicherungspolice auf erstes Verlangen vor. Die Versicherung hat alle Schäden inkl. Betriebsunterbruch zu decken, die der Brodbeck & Lips GmbH durch die Durchführung der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbautätigkeiten) entstehen, resp. entstehen können. Verletzt der Vertragspartner seine Verpflichtung gemäss vorliegendem Absatz, so hat die Brodbeck & Lips GmbH das Recht, Sicherheiten für allfällige Schäden zu verlangen oder, in eigenem Ermessen, den Veranstaltungsvertrag zu kündigen.
13 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die Brodbeck & Lips GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmässigen Verjährungsfrist. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Brodbeck & Lips GmbH beruhen.
14 Umgang mit Daten
Den Umgang mit Daten innerhalb der Brodbeck & Lips GmbH entnehmen Sie bitte direkt der eigenständigen Datenschutzerklärung.
15 Immaterialgüterrechte
Die Website sowie die gesamten über die Website zugänglichen Inhalte der Brodbeck & Lips GmbH sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend Brodbeck & Lips GmbH. Die Website kann Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die vom Ticketkäufer/Veranstaltungsbesucher zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist – sofern nicht auf der Website anders geregelt – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
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16 Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform, haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
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16.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Brodbeck & Lips GmbH in Kilchberg ZH.
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16.3 Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Der Vertragspartner anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der Brodbeck & Lips GmbH, Zürich als ausschliesslichen Gerichtsstand.
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16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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16.5 Brodbeck & Lips GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
Zürich, August 2022